Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) beinhaltet Empfehlungen zu guter Unternehmensführung. Der § 161 AktG verpflichtet börsennotierte deutsche Unternehmen jährlich zu einer öffentlichen Erklärung zu den Empfehlungen des DCGK: den sogenannten Entsprechenserklärungen. Darin müssen die Gesellschaften nach dem Comply-or-explain-Prinzip publik machen, welchen Empfehlungen sie im Berichtsjahr entsprochen haben (comply) bzw. welchen nicht, und diese eventuellen Abweichungen erklären (explain).
Die Kurzstudie geht zwei Fragen nach:
Die Studie basiert auf einer Inhaltsanalyse der aktuell veröffentlichten Entsprechenserklärungen zum DCGK der 90 im DAX und MDAX notierten Unternehmen.
Die Kurzstudie als Download finden Sie hier
Von Matthias Leuker, Adrian Fonger und Christian P. Hoffmann